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Aufnahme

Voraussetzungen zur Aufnahme

  • Eidgenössischer Fähigkeitsausweis oder gleichwertiger Ausbildungsabschluss.
  • Bestehen der Eignungsprüfung oder Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation.

Eignungsprüfung

Die schriftliche Eignungsprüfung umfasst folgende Prüfungsfächer:

  • Kandidatinnen und Kandidaten mit der Erstsprache Deutsch werden in den Fächern Deutsch, Mathematik (ohne Geometrie), Italienisch und Englisch geprüft.
  • Kandidatinnen und Kandidaten mit der Erstsprache Romanisch werden in den Fächern Romanisch, Mathematik (ohne Geometrie), Deutsch und Englisch geprüft.
  • Kandidatinnen und Kandidaten mit der Erstsprache Italienisch werden in den Fächern Italienisch, Mathematik (ohne Geometrie), Deutsch und Englisch geprüft.

Kandidatinnen und Kandidaten geben bei der Prüfungsanmeldung bekannt, ob sie die Prüfung mit der Erstsprache Romanisch, Italienisch oder Deutsch ablegen. Für die romanische Prüfung kann zwischen folgenden Idiomen gewählt werden: Vallader, Surmiran, Sursilvan, Puter oder Rumantsch Grischun. 

Der Prüfungsstoff setzt den Lehrstoff der dritten Klasse der Sekundarschule am Ende des fünften Semesters voraus.

Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt aller Noten aus den Prüfungsfächern mindestens 4.0 beträgt und höchstens eine Note ungenügend ist. Gewichtung der Noten: Erstsprache (einfach), Englisch (einfach), Mathematik (doppelt), Italienisch (einfach).

Aufnahmereglement BM 2

Voraussetzungen für das BM-Fach Italienisch
Aus den Resultaten der Aufnahmeprüfungen entnehmen wir jeweils, dass die Vorkenntnisse der Lernenden im Fach Italienisch sehr heterogen sind. Der Italienisch-Unterricht an der BM setzt jedoch gewisse Grundkenntnisse voraus: am besten das Niveau A1 oder mindestens die ersten 14 Einheiten des Lehrbuches (Anna Colella, Die neue Power-Grammatik Italienisch. Für Anfänger zum Üben und Nachschlagen, Hueber Verlag). Deshalb empfehlen wir Lernenden, mit einem Kurs, einem Auslandaufenthalt und/oder im Selbststudium diese Anforderungen vor dem BM-Beginn zu erlangen.

Um den Stand in Mathematik zu gewährleisten, findet zu Beginn der zweiten Unterrichtswoche eine Prüfung über die notwendigen Vorkenntnisse (Niveau und Inhalte Sekundarschule/Aufnahmeprüfung) statt. Die Note dieser Prüfung zählt als eine von mehreren vollwertigen Noten für das erste Semesterzeugnis.

Für den Mathematik-Unterricht empfehlen wir den Taschenrechner Texas Instruments 30X IIS.

Prüfungsfreie Aufnahme

Prüfungsfrei ins erste Semester zugelassen wird:

  • wer im Jahr des Eintritts in die Berufsmaturitätsschule des BGS bis längstens drei Jahre vor dem Eintritt eine Aufnahmeprüfung an eine eidgenössisch anerkannte Maturitätsschule (Kurzzeitgymnasium), an eine anerkannte Handels-, Informatik- oder Fachmittelschule bestanden hat respektive bereits Schüler/in einer dieser Schulen war;
  • wer längstens vor drei Jahren inner- oder ausserkantonal eine BM-Aufnahmeprüfung bestanden hat;
  • wer innerhalb der letzten drei Kalenderjahre den Berufsmaturitätsunterricht während der beruflichen Grundbildung (BM 1) mit gleicher Ausrichtung abgebrochen hat;
  • wer vor Eintritt in die Berufsmaturitätsschule am BGS das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit einer Gesamtnote von mindestens 5.0 erlangt oder im allgemeinbildenden Unterricht mindestens die Note 5.3 vorweisen kann. Liegt zum Zeitpunkt des Entscheids über die prüfungsfreie Zulassung das EFZ noch nicht vor, wird auf die bis zum Ende des ersten Semesters des letzten Schuljahres vorliegenden schulischen Noten der beruflichen Grundbildung abgestellt.*

* In diesem Fall werden zunächst für jedes Semester die Mittelwerte der Berufskunde-Noten einerseits und der ABU-Noten andererseits gebildet und auf Zehntelnoten gerundet („Berufskunde-Semesternoten“ und „ABU-Semesternoten“). Im Anschluss wird der Durchschnitt der Semesternoten über alle vorhandenen Semesterzeugnisse gebildet und auf Zehntelnoten gerundet („Berufskunde-Note“ und „ABU-Note“). Ist die ABU-Note mindestens eine 5.3 oder der Durchschnitt von Berufskunde- und ABU-Note mindestens 5.0, so ist eine prüfungsfreie Aufnahme möglich. Wenn keine ABU-Note vorhanden ist, zählt der Schnitt von Wirtschaft/Gesellschaft, Deutsch, Englisch.

Die Leitung der Berufsmaturitätsschule kann zusätzlich ein Aufnahmegespräch anberaumen.

Die Direktorin/der Direktor kann in weiteren Fällen über eine prüfungsfreie oder provisorische Aufnahme entscheiden. Sie/er trägt dabei gleichwertigen Voraussetzungen Rechnung.

Personen, die von der Eignungsprüfung dispensiert sind, aber nicht über ausreichende Italienisch-Kenntnisse verfügen, sind selbst verantwortlich, sich bis zum Start des Studiums auf die in der Eignungsprüfung vorausgesetzten Italienisch-Kenntnisse vorzubereiten. Hierfür empfehlen wir unseren Italienisch-Vorbereitungskurs, siehe unten folgendes Kapitel.

Vorbereitungskurse und Prüfungsbeispiele

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