Die schriftliche Eignungsprüfung umfasst folgende Prüfungsfächer:
Kandidatinnen und Kandidaten geben bei der Prüfungsanmeldung bekannt, ob sie die Prüfung mit der Erstsprache Romanisch, Italienisch oder Deutsch ablegen. Für die romanische Prüfung kann zwischen folgenden Idiomen gewählt werden: Vallader, Surmiran, Sursilvan, Puter oder Rumantsch Grischun.
Der Prüfungsstoff setzt den Lehrstoff der dritten Klasse der Sekundarschule am Ende des fünften Semesters voraus.
Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt aller Noten aus den Prüfungsfächern mindestens 4.0 beträgt und höchstens eine Note ungenügend ist. Gewichtung der Noten: Erstsprache (einfach), Englisch (einfach), Mathematik (doppelt), Italienisch (einfach).
Voraussetzungen für das BM-Fach Italienisch
Aus den Resultaten der Aufnahmeprüfungen entnehmen wir jeweils, dass die Vorkenntnisse der Lernenden im Fach Italienisch sehr heterogen sind. Der Italienisch-Unterricht an der BM setzt jedoch gewisse Grundkenntnisse voraus: am besten das Niveau A1 oder mindestens die ersten 14 Einheiten des Lehrbuches (Anna Colella, Die neue Power-Grammatik Italienisch. Für Anfänger zum Üben und Nachschlagen, Hueber Verlag). Deshalb empfehlen wir Ihnen, mit einem Kurs, einem Auslandaufenthalt und/oder im Selbststudium diese Anforderungen vor dem BM-Beginn zu erlangen.
Um den Stand in Mathematik zu gewährleisten, findet zu Beginn der zweiten Unterrichtswoche eine Prüfung über die notwendigen Vorkenntnisse (Niveau und Inhalte Sekundarschule/Aufnahmeprüfung) statt. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf https://www.bgs-chur.ch/bildungsangebote/berufsmatura-gs/vorbereitungskurse/
Die Note dieser Prüfung zählt als eine von mehreren vollwertigen Noten für das erste Semesterzeugnis.
Für den Mathematik-Unterricht empfehlen wir den Taschenrechner Texas Instruments 30X IIS.
Interessierte
Interessierte Personen können von der Eignungsprüfung dispensiert werden, wenn sie diese an einer anderen Berufsmaturitätsschule bestanden haben oder an einer anderen Berufsmaturitätsschule im Kanton Graubünden prüfungsfrei zugelassen werden.
Die Dispens gilt auch für bestandene Eignungsprüfungen in einem andern Kanton.
Prüfungsfrei ins erste Semester zugelassen wird ausserdem, wer im eidgenössischen Fähigkeitszeugnis in den allgemeinbildenden Fächern mindestens die Note 5.3 erreicht hat.
(Wenn keine ABU-Note vorhanden ist, zählt der Schnitt von Wirtschaft/Gesellschaft, Deutsch, Englisch.)
Der Erwerb der Qualifikation zum prüfungsfreien Eintritt darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Interessierte Personen, welche im letzten Semester einer Ausbildung zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis stehen, können prüfungsfrei zugelassen werden, wenn die Zeugnisse aller vorhergehender Semester in den allgemeinbildenden Fächern einen Durchschnitt von 5.3 ergeben, und sie vor Beginn des ersten Semesters der Berufsmaturitätsschule das eidgenössische Fähigkeitszeugnis erwerben.
Die Direktorin/der Direktor kann in weiteren Fällen über eine prüfungsfreie oder provisorische Aufnahme entscheiden. Sie trägt dabei gleichwertigen Voraussetzungen Rechnung.
Personen, die von der Eignungsprüfung dispensiert sind, aber nicht über ausreichende Italienisch-Kenntnissse verfügen, sind selbst verantwortlich, sich bis zum Start des Studiums auf die in der Eignungsprüfung vorausgesetzten Italienisch-Kenntnisse vorzubereiten. Hierfür empfehlen wir unseren Italienisch-Vorbereitungskurs, siehe unten folgendes Kapitel.
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