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Neue Titelzusätze: Was der «Professional Bachelor» und «Professional Master» für bgs-Abschlüsse bedeuten

Wer am BGS ein HF-Diplom oder einen eidgenössischen Abschluss einer Berufs- oder Höheren Fachprüfung erwirbt, kann diesen künftig mit einem international verständlichen Titelzusatz ergänzen. Der Bund verankert dies mit der laufenden Revision des Berufsbildungsgesetzes (BBG). Betroffen sind am bgs insbesondere das Diplom Pflegefachperson HF sowie die Berufsprüfungen (BP) und Höheren Fachprüfungen (HFP) im Gesundheits- und Sozialbereich.

Zusatz statt Ersatz

Der bisherige Titel bleibt in jedem Fall bestehen und geschützt. «Professional Bachelor» und «Professional Master» treten als Zusatz hinzu, nicht als Ersatz. Ein neuer Abschluss entsteht dadurch nicht.

Massgebend ist die Prüfungsstufe:

  • Professional Bachelor: für das Diplom HF (z. B. Pflegefachperson HF) sowie für Berufsprüfungen mit eidgenössischem Fachausweis
  • Professional Master: für Höhere Fachprüfungen mit eidgenössischem Diplom

Der Zusatz wird immer zusammen mit dem geschützten Grundtitel geführt, beispielsweise als «Dipl. Pflegefachperson HF, Professional Bachelor». Allein steht er nicht.

Warum der Bund diesen Schritt macht

Im internationalen Umfeld ist die Einordnung von HF- und eidgenössischen Abschlüssen oft schwierig, da Bezeichnungen wie «HF» oder «eidg. Fachausweis» ausserhalb der Schweiz kaum bekannt sind. Die neuen Titelzusätze positionieren diese Abschlüsse klar auf der Tertiärstufe und erleichtern damit Bewerbungen im Ausland sowie den Vergleich mit anderen Bildungssystemen.

Damit die Nähe zur Praxis erkennbar bleibt und keine Verwechslung mit akademischen Titeln entsteht, sind «Professional Bachelor» und «Professional Master» ausdrücklich als eigenständige, berufsorientierte Kategorie konzipiert. Sie sind der akademischen Bachelor- und Masterstufe von Fachhochschulen und Universitäten gleichwertig, jedoch andersartig ausgerichtet.

Ab wann gilt das für BGS-Absolventinnen und -Absolventen?

Massgebend ist der 1. Oktober 2026:

  • Wer den Bildungsgang danach abschliesst, findet den Titelzusatz direkt auf dem Diplom.
  • Wer bereits diplomiert ist, darf den Titelzusatz ab diesem Datum ebenfalls führen, unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses. Ein rückwirkender Diplomzusatz lässt sich bei Bedarf ab Mitte Oktober 2026 gegen eine Gebühr direkt beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beantragen.

Neue Diplome werden dafür nicht ausgestellt. Für bereits erworbene Abschlüsse ergänzt das SBFI um ein entsprechendes Dokument beziehungsweise einen Diplomzusatz.

Offene Punkte bis zur Einführung

Damit der Titelzusatz auf künftigen Diplomen erscheinen kann, müssen zunächst die Rahmenlehrpläne der betroffenen Bildungsgänge ergänzt werden, um den Zusatz in den Amtssprachen sowie eine vereinfachte englische Übersetzung. Diese Anpassung erfolgt in Absprache mit den zuständigen Organisationen der Arbeitswelt und tritt erst nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision in Kraft. Das SBFI rechnet frühestens mit Ende Sommer 2026.

Das BGS verfolgt die Umsetzung und informiert Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Partnerorganisationen, sobald die konkreten Vorgaben des SBFI vorliegen, insbesondere zur genauen englischen Bezeichnung der einzelnen Abschlüsse.

Weiterführende Informationen des SBFI: