Allgemeine Bestimmungen

Diese allgemeinen Bestimmungen gelten für alle im Weiterbildungsprogramm des bgs aufgeführten Kurse und Lehrgänge.

Allgemeine Bestimmungen für Weiterbildungen

Die Anmeldung erfolgt direkt online über unsere Webseite bei der jeweiligen Kursausschreibung bzw. beim gewünschten Lehrgang.

Bestätigung: Den Eingang Ihrer Anmeldung bestätigen wir Ihnen per E-Mail.
Wie es weitergeht: Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie von uns die offizielle Kurseinladung sowie die Rechnung.
Anmeldeschluss: Die Frist endet in der Regel zwei bis drei Wochen vor Kursbeginn.

Teilnehmende: Die Mindestteilnehmerzahl liegt in der Regel bei 10 Personen. Die maximale Anzahl richtet sich nach den Kursinhalten und den Raumkapazitäten des bgs.
Absagen/Verschiebungen: Bei ungenügender Anzahl Anmeldungen behalten wir uns das Recht vor, den Kurs zu verschieben oder abzusagen.

Jeder absolvierte Weiterbildungsanlass wird mit einem Nachweis bestätigt. Die entsprechenden Dokumente und Zertifikate werden ausgestellt, sobald alle Kurs- bzw. Lehrgangskosten vollständig beglichen sind.

Zahlung: Rechnungen werden per E-Mail zugestellt und müssen zwingend vor Beginn des Kurses, Seminars oder Lehrgangs bezahlt werden.
Vorbehalt: Anpassungen von Kurskosten oder Semestergebühren während der Lehrgänge (z. B. infolge Teuerung, Stundenplanänderungen oder Anpassungen von Subventionen) bleiben vorbehalten.

Die regulären Prüfungsgebühren sind bereits im Kursgeld inbegriffen. Für Nachprüfungen und Modulabschlüsse wird pro Wiederholung eine Gebühr von CHF 200 verrechnet.

Bis zum Anmeldeschluss: Abmeldungen sind bis zum offiziellen Anmeldeschluss kostenlos.
Nach dem Anmeldeschluss: Bei einer späteren Abmeldung ist der gesamte Kursbetrag zu entrichten.

Vor dem Start: Erfolgt die Abmeldung nach der definitiven Einladung durch das bgs, aber noch vor dem Start der Weiterbildung, wird eine einmalige Umtriebsentschädigung von CHF 270 erhoben.
Nach dem Start (Austritt): Bei einem späteren Austritt ist der Betrag für die bereits besuchten Unterrichtstage und/oder das laufende Lehrgang-Modul bzw. Semester zu bezahlen.