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Nachträgliche Ausstellung Nachdiplomzertifikat Überwachungspflege

Übergangsbestimmungen für Inhaberinnen / Inhaber altrechtlicher BGS-Zertifikate Nachdiplomkurs Intermediate Care (NDK IMC)

Für Pflegefachpersonen, die ihre theoretische Weiterbildung innerhalb des NDK IMC vor dem Inkrafttreten der Mindestanforderungen der OdA Santé vom 22.11.2017 erfolgreich abgeschlossen haben, bestand die Möglichkeit, das eidgenössisch anerkannte Nachdiplomzertifikat Überwachungspflege zu erwerben.

Voraussetzung dazu war, dass ihre Weiterbildung im 2012 oder aktueller erfolgte.
(OdA Santé. Art.8.1 Übergangsbestimmungen. Bern, 22.11.2017)

Ab dem 15.12.2018 bestand die Möglichkeit ein eidgenössisch anerkanntes Nachdiplomzertifikat Überwachungspflege am BGS zu beantragen. Nach Eingang Ihres Antrags, wurde Ihnen die Bearbeitungs- und Ausstellungsgebühr in Höhe von CHF 100.- in Rechnung gestellt. Nach Eingang der Zahlung wurde ihr Antrag bearbeitet.

Diese Übergangsbestimmungen waren bis zum 22.11.2022 in Kraft. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.