Konzeption und Inhalt der ergänzenden Bildung
Diese modular aufgebaute ergänzende Bildung orientiert sich inhaltlich am Kompetenzenprofil der Fachfrau / Fachmann Gesundheit, speziell am Kompetenzbereich 4, medizinaltechnische Verrichtungen, sowie am Kompetenzbereich 5 Notfallmassnahmen (siehe dazu auch den Bildungsplan Fachfrau/Fachmann Gesundheit vom 1.1.2009, S. 22 – 30 unter www.odasante.ch ). Grundlagenwissen in Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie wird vorausgesetzt.
Zielgruppe
Für die Nachqualifikation als Fachperson „Pflege und Betreuung“ im Sinne der kantonalen Verordnung zum Gesundheitsgesetz GR vom 1.1.2009- Hauspflegerinnen/Hauspfleger EFZ
- Gelernte Hauspflegerinnen mit kantonaler Anerkennung
- Fachfrauen/Fachmänner Betreuung EFZ
- Betagtenbetreuerinnen/Betagtenbetreuer EFZ oder SODK,
Hinweis:
Das Gesundheitsamt GR verlangt für den Status als Fachperson "Pflege und Betreuung" einen Kompetenznachweis folgender Bildungsinhalte:
- für Hauspflegerinnen EFZ: Pharmakologie und Medizinaltechnik
- für alle anderen Berufsgruppen: Pathophysiologie, Pharmakologie und Medizinaltechnik
Valiederungsverfahren EFZ FaGe
Die Module Pathophysilologie, Pharmakologie und Medizinaltechnik sind anerkannt für das Validierungsverfahren EFZ FaGe und entsprechen den Modulen K und L (18 und 19) des Zentrums für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich (ZAG) .
Abschluss der ergänzenden Bildung
Teilnehmende, welche die Module regelmässig besucht und die Lernnachweise mit Erfolg bestanden haben, erhalten ein Zertifikat des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales (BGS) Chur. Ein nicht bestandener Lernnachweis kann innerhalb von drei Monaten einmal wiederholt werden. Zusätzlich findet eine Überprüfung der praktischen Kompetenzen im Bereich Medizinaltechnik statt.Ablauf der ergänzenden Bildung
Alle Module der ergänzenden Bildung können im Rahmen des BGS-Kursprogramms absolviert werden, siehe Direktlink .
Auskunft
| Telefon | 081 286 85 34 |
| info@bgs-chur.ch | |
| Öffnungszeiten | Dienstag Vormittag, Mittwoch Nachmittag, Donnerstag und Freitag |

