- Abschluss auf Sekundarstufe II (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ, gymnasiale Matura, Fachmittelschul-Ausweis oder gleichwertige Ausbildung).
- Praktischer Einblick ins Berufsfeld Pflege von mindestens vier Wochen.
- Persönliche Eignung, die durch eine Selbst- und eine Fremdeinschätzung dokumentiert ist.
Das Überprüfen der Eignung und die Vergabe der verfügbaren Plätze geschieht aufgrund der Vorleistungen der Bewerberinnen und Bewerber. Gestützt auf das Aufnahmereglement werden folgende vier Bereiche überprüft:
- Vorbildung,
- Berufserfahrungen im Bereich Pflege,
- Selbsteinschätzung und
- Fremdeinschätzung aus den Erfahrungen im Berufsfeld Pflege.
Eine Aufnahmekommission bewertet jeden der vier Bereiche einzeln. In der Regel erfolgt die Bewertung aufgrund der eingereichten Dokumente. Wo dies angezeigt ist, kann zur korrekten Bewertung einzelner Bereiche ein Einzelgespräch angesetzt werden. Anschliessend werden alle eingegangenen Bewerbungen nach der erreichten Punktzahl geordnet. Die verfügbaren Studienplätze werden entsprechend den erreichten Punkten vergeben. Ob ein Ausbildungsplatz vergeben werden kann oder nicht, ist abhängig von der Anzahl verfügbarer Plätze sowie der Qualität der Vorbereitung und der Dokumentation der Kandidatin resp. des Kandidaten.
Bei ausländischen Staatsangehörigen aus dem nicht deutschsprachigen Raum wird nach bestandenem Aufnahmeverfahren ein Nachweis über genügende Deutschkenntnisse verlangt (fremdenpolizeiliche Gründe).
Das Anmeldeformular mit dem integrierten tabellarischen Lebenslauf, das Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons und alle weiteren Beilagen sind vollständig zusammengestellt bis spätestens Ende 15. Kalenderwoche zu senden an das Schulsekretariat BGS, Gürtelstrasse 42/44, 7000 Chur. Allfällige Einzelgespräche: Mittwoch und Donnerstag 17. Kalenderwoche (bitte diese Termine freihalten). Nach der Woche 15 kann sich eine interessierte Person, sofern nach der ersten Rangierung im April (Dossierprüfung) noch Ausbildungsplätze offen sind, bis Ende der 33. Woche für den Start im gleichen Jahr (Woche 38) anmelden. In der Woche 34 tritt die Aufnahmekommission nochmals zusammen, um die spätentschlossenen Bewerberinnen und Bewerber zu rangieren bzw. die Dossiers zu prüfen und die verbleibenden Ausbildungsplätze HF zu vergeben. Die Bewerberinnen und Bewerber sind selbst dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Dokumente beigelegt sind.
Der Aufnahmeentscheid wird den Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich mitgeteilt. Ein positiver Entscheid berechtigt zum Eintritt im gleichen Jahr. Wird die Ausbildung nicht angetreten, verfällt die Aufnahmeberechtigung. Abgewiesene Bewerberinnen und Bewerber können sich uneingeschränkt für später beginnende Lehrgänge neu bewerben.
Merkblatt Aufnahmeverfahren Datei downloaden
Anmeldeformular Datei downloaden
Formular Fremdeinschätzung Datei downloaden
Beispiel Selbsteinschätzung Datei downloaden
Referenzbogen verkürzte Ausbildung Datei downloaden
Merkblatt Deutschkenntnisse Datei downloaden

