Voraussetzungen zur Aufnahme
- Abschluss auf Sekundarstufe II (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ, gymnasiale Matura, Fachmittelschul-Ausweis oder gleichwertige Ausbildung).
- Mindestalter von 22 Jahren (vor Antritt der Ausbildung)
- Persönliche Eignung, die durch eine Selbst- und eine Fremdeinschätzung dokumentiert ist
- Interessent/innen ohne einschlägigen Abschluss weisen zusätzlich eine praktische Tätigkeit in einem einschlägigen Berufsfeld von mindestens vier Wochen vor.
Aufnahmeverfahren
Das Überprüfen der Eignung und die Vergabe der verfügbaren Plätze geschieht aufgrund der Vorleistungen der Bewerberinnen und Bewerber. Gestützt auf das Aufnahmereglement werden folgende vier Bereiche überprüft:- Vorbildung,
- Berufserfahrungen im Bereich Pflege,
- Selbsteinschätzung und
- Fremdeinschätzung aus den Erfahrungen im Berufsfeld Pflege.
Eine Aufnahmekommission bewertet jeden der vier Bereiche einzeln. In der Regel erfolgt die Bewertung aufgrund der eingereichten Dokumente. Wo dies angezeigt ist, kann zur korrekten Bewertung einzelner Bereiche ein Einzelgespräch angesetzt werden. Anschliessend werden alle eingegangenen Bewerbungen nach der erreichten Punktzahl geordnet. Die verfügbaren Studienplätze werden entsprechend den erreichten Punkten vergeben. Ob ein Ausbildungsplatz vergeben werden kann oder nicht, ist abhängig von der Anzahl verfügbarer Plätze sowie der Qualität der Vorbereitung und der Dokumentation der Kandidatin resp. des Kandidaten.
Das Anmeldeformular mit dem integrierten tabellarischen Lebenslauf, das Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons und alle weiteren Beilagen sind vollständig zusammengestellt bis spätestens Ende 15. Kalenderwoche (ohne einschlägige Vorbildung), beziehungsweise Woche 48 (mit einschlägiger Vorbildung) zu senden an das Schulsekretariat BGS, Gürtelstrasse 42/44, 7000 Chur. Allfällige Einzelgespräche: Mittwoch und Donnerstag 17. Kalenderwoche (bitte diese Termine freihalten). Interessierte Personen ohne einschlägige Vorbildung können sich nach der Woche 15, sofern nach der ersten Rangierung im April (Dossierprüfung) noch Ausbildungsplätze offen sind, bis Ende der 33. Woche für den Start im gleichen Jahr (Woche 38) anmelden. In der Woche 34 tritt die Aufnahmekommission nochmals zusammen, um die spätentschlossenen Bewerberinnen und Bewerber zu rangieren bzw. die Dossiers zu prüfen und die verbleibenden Ausbildungsplätze HF zu vergeben. Die Bewerberinnen und Bewerber sind selbst dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Dokumente beigelegt sind.
Der Aufnahmeentscheid wird den Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich mitgeteilt. Ein positiver Entscheid berechtigt zum Eintritt im gleichen Jahr. Wird die Ausbildung nicht angetreten, verfällt die Aufnahmeberechtigung. Abgewiesene Bewerberinnen und Bewerber können sich uneingeschränkt für später beginnende Lehrgänge neu bewerben.
Das BGS behält sich vor, bei einer ungenügenden Anzahl Teilnehmender den Start der berufsbegleitenden Ausbildung um ein Jahr zu verschieben oder abzusagen. Das Studium ohne einschlägige Vorbildung kann bei einer Verschiebung bzw. Absage des Kurses entweder im Vollzeitstudium weitergeführt oder bis zum Start des nächsten berufgsbegleitenden Bildungsgangs unterbrochen werden. Selbstverständlich werden die betroffenen Personen zum frühest möglichen Zeitpunkt (bis zum 20. Dezember) persönlich informiert und bereits erbrachte Lernleistungen bei der Weiterführung oder Wiederaufnahme des Studiums werden angerechnet.
Merkblatt Aufnahmeverfahren Datei downloaden
Anmeldeformular Datei downloaden
Fremdeinschätzung Datei downloaden
Selbsteinschätzung Datei downloaden

