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Anmeldung und Aufnahme

Im 2023 erfolgt eine Systemänderung. Informationen zur Betriebsanstellung betreffend Ausbildung HF Pflege sind auf der Website von puls-berufe.ch abrufbar.

Voraussetzungen zur Aufnahme

  • Abschluss auf Sekundarstufe II (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ, Berufsmatura, Fachmittelschulausweis, Fachmatura, gymnasiale Matura, Äquivalenznachweis einer berechtigten Stelle)
  • persönliche Eignung, welche durch eine Kompetenzanalyse Gesundheit HF – Dipl. Pflegefachmann/-frau HF in Deutsch dargelegt wird
  • eine schriftliche Bestätigung eines anerkannten Ausbildungsbetriebes bzw. Ausbildungsverbundes über eine bestehende oder zukünftige Anstellung für die Absolvierung der höheren Fachschule Pflege bzw. deren Praktika
  • Deutschkenntnisse auf Niveau B2 gemäss europäischem Sprachenportfolio (vgl. Merkblatt Zulassungsverfahren)

 

Organisation der Praktika

Ab dem Ausbildungsbeginn Herbst 2023 erfolgt die Anstellung der Studierenden ausschliesslich durch einen vom BGS anerkannten Betrieb bzw. Ausbildungsverbund (Direktanstellung). Diese sind ebenfalls verantwortlich für die Organisation der Praktika während der Ausbildung.

Nachfolgend finden Sie eine Liste mit vom BGS anerkannten Ausbildungsbetrieben für die Ausbildung HF Pflege: Liste mit Ausbildungsbetrieben 2022
Falls ein Betrieb nicht aufgeführt ist, kann dieser eine Ausbildungsbewilligung beim BGS beantragen. Der Betrieb kann sich für weitere Informationen gerne an das BGS wenden.

Informieren Sie sich bitte vor der Anmeldung am BGS zudem auch über das Eignungsverfahren der Betriebe im Kanton Graubünden hier

Infos zur Ausbildungsbewilligung auf der Webseite OdA G+S Graubünden hier

Während der Ausbildung sind Praktika in mindestens zwei unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Pflege in einem vom BGS anerkannten Ausbildungsbetrieb nachzuweisen. Betriebe oder Organisationseinheiten, die kurze Einblickspraktika (eine bis drei Wochen) anbieten und die praktische Ausbildung bereichern, sind von einer Anerkennung ausgenommen. Falls eine Vorbildung als FaGe vorliegt, wird das Arbeitsfeld, in dem die FaGe Ausbildung erfolgte, ebenfalls anerkannt.

Die Planung der Praktika ist dem BGS zu Beginn der Ausbildung mittels Formular einzureichen. Das BGS bewilligt den Praktikumsverlauf und allfällige Änderungen zuhanden der studierenden Person und registriert die geplanten und absolvierten Praktika im Abschlusszeugnis.

Die Ausbildung HF Pflege am BGS in Chur ist als generalistische Ausbildung angelegt. Im Sinne einer möglichst breiten Ausrichtung werden Inhalte aus allen Arbeitsfeldern der Pflege vermittelt. Gemäss eidgenössischem Rahmenlehrplan vom 24. September 2021 ist es jedoch möglich, sich in den Praktika in einem Arbeitsfeld der Pflege zu vertiefen, wobei maximal zwei Drittel der praktischen Ausbildung im gleichen oder in einem ähnlichen Kontext stattfinden dürfen.

 

Zulassungsverfahren

Das Überprüfen der Eignung und die Vergabe der verfügbaren schulischen Ausbildungsplätze geschieht aufgrund der Vorleistungen der Bewerberinnen und Bewerber.

Für den Rekrutierungszyklus Start Herbst 2023 / Frühling 2024 stehen für die schulische Ausbildung folgende Ausbildungsplätze zur Verfügung:

HF Vollzeit und verkürzt mit Start im Herbst 2023: 100
DN1 zu HF mit Start im Herbst 2023: 10
HF berufsbegleitend mit Start im Frühling 2024: 24

Gestützt auf das Zulassungsreglement müssen folgende Nachweise und Dokumente online eingereicht werden: 

  • Nachweise über erworbene Qualifikationen: Belege über den Abschluss auf der Sekundarstufe II und bisherige Arbeitseinsätze (Arbeitszeugnisse) oder Beurteilungen von Berufs bzw. Eignungspraktika
  • Kompetenzanalyse Gesundheit HF – Dipl. Pflegefachmann/-frau HF
  • eine schriftliche Bestätigung über die bestehende oder zukünftige Anstellung zwecks HF Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb (schriftliche Bestätigung oder Kopie des Ausbildungsvertrages)
    Das Auswahl- und Anstellungsverfahren ist Sache des anstellenden Betriebes bzw. Ausbildungsverbundes.
  • ein allfälliges Zertifikat für den Nachweis des Sprachniveaus in Deutsch

Die Zulassungsstelle des BGS überprüft die eingereichten Dokumente und entscheidet über die Zulassung, die Ablehnung oder über Empfehlungen. Die verfügbaren schulischen Ausbildungsplätze werden nach Anmeldeschluss in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben. Die Bewerberinnen und Bewerber sind selbst dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Dokumente beigelegt sind. 

Die Online-Anmeldung hat bis spätestens Ende der 14. Kalenderwoche für den Start im gleichen Jahr zu erfolgen. Nachmeldungen können jeweils bis Ende der 25. Kalenderwoche erfolgen.

Der Zulassungsentscheid wird den Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich mitgeteilt. Ein positiver Entscheid berechtigt zum Eintritt im gleichen Jahr. Wird die Ausbildung nicht angetreten, verfällt die Zulassungsberechtigung. Abgewiesene Bewerberinnen und Bewerber können sich uneingeschränkt für später beginnende Lehrgänge neu bewerben.

Das BGS behält sich vor, bei einer ungenügenden Anzahl Teilnehmender den Start der berufsbegleitenden Ausbildung um ein Jahr zu verschieben oder abzusagen.

 

Anmeldegebühr

Die Anmeldegebühr beträgt 200 Franken – Einzahlung mit Verwendungszweck „AV HF Pflege“ an IBAN CH51 0077 4130 3981 0960 0.
Erfolgt die Abmeldung einer Kandidatin oder eines Kandidaten nach der Dossierprüfung durch die Aufnahmekommission (sieben Tage nach Anmeldeschluss oder dem Nachmeldetermin), wird die Anmeldegebühr nicht mehr zurückerstattet.

Hier geht’s zur Online-Anmeldung

Erst nach unserer schriftlichen Aufforderung einreichen: Das korrekt ausgefüllte und unterschriebene Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons und die entsprechende Wohnsitzbestätigung (Link).

 

Weiterführende Unterlagen zum Zulassungsverfahren

Merkblatt Zulassungsverfahren
Link zur Webseite von gateway.one für die Kompetenzanalyse Gesundheit HF
Auflistung Berufserfahrung in der Pflege
Bestätigung Arbeitgeber